PZP-Gesetz – Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSSCHLUSSGRÜNDE GEMÄSS ART. 7 ABS. 1 DES GESETZES ÜBER BESONDERE LÖSUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG DER UNTERSTÜTZUNG DER AGGRESSION GEGEN DIE UKRAINE UND ZUM SCHUTZ DER NATIONALEN SICHERHEIT, eingereicht gemäß Art. 125 Abs. 1 des Vergabegesetzes (PZP)

Für die Zwecke der Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften und der öffentlichen Verwaltung erkläre ich Folgendes:

1. Ich erkläre, dass keine Ausschlussgründe für das Verfahren gemäß Art. 108 Abs. 1 Nr. 1-6 des Vergabegesetzes (PZP) vorliegen.

2. Ich erkläre, dass keine Ausschlussgründe für das Verfahren gemäß Art. 109 Abs. 1 Nr. 4 des Vergabegesetzes (PZP) vorliegen.

3. Ich erkläre, dass in Bezug auf mich keine Ausschlussgründe für das Verfahren gemäß Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Lösungen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (GBl. Pos. 835) vorliegen.

Vorstand der Smart Accessibility Technologie GmbH