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Digitale Barrierefreiheit ist das Prinzip, Websites, Anwendungen und Dokumente so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden können. In Polen ist die Verpflichtung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit unter anderem durch folgende Gesetze geregelt: Gesetz über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen. Dies ist jedoch nicht das einzige Dokument, das sich mit Fragen der Internetzugänglichkeit befasst. In diesem Artikel erläutern wir die einzelnen Bestimmungen und wer ihnen unterliegt.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Zugänglichkeit Bezieht sich auf online geteilte Inhalte, Grafiken und Videos sowie die korrekte Programmierung einzelner Website-Elemente. Gemäß den Prinzipien der Barrierefreiheit sollten Websites, mobile Anwendungen und elektronische Dokumente so gestaltet sein, dass sie von älteren Nutzern und Menschen mit verschiedenen Behinderungen (Seh-, Hör-, Bewegungs- und kognitiven Beeinträchtigungen) uneingeschränkt und selbstständig genutzt werden können. Ziel ist es, das Phänomen der eingeschränkten Benutzerfreundlichkeit zu beseitigen. digitale Ausgrenzung.

Eine Website mit eingeschränkter Barrierefreiheit bietet möglicherweise keine alternativen Produktbeschreibungen. Das bedeutet, dass blinde oder sehbehinderte Nutzer keine vollständigen Informationen über das Aussehen des Produkts erhalten. Ziel ist es unter anderem, solche Probleme zu beheben.

Bunte Symbole für Barrierefreiheit

Wer sollte digital zugängliche Inhalte bereitstellen?

Obwohl es darum geht, digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten Die meisten Website-Administratoren sollten sich darum kümmern; bestimmte Einrichtungen tragen diesbezüglich eine besondere Verantwortung. Dies sind vor allem öffentliche Institutionen wie Regierungs- und Kommunalbehörden, Schulen, Universitäten, Gesundheitseinrichtungen und andere aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen.

Auch einige private Unternehmen sind verpflichtet, digital zugängliche Inhalte bereitzustellen. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, wie Banken, Telekommunikationsunternehmen und Transportunternehmen.

Welche Rechtsakte regeln die digitale Zugänglichkeit?

In Polen gibt es mehrere Rechtsakte, die Fragen der digitalen Zugänglichkeit regeln., die sich sowohl an den öffentlichen als auch an den privaten Sektor richten. Die wichtigsten davon sind:

Nationaler Interoperabilitätsrahmen

Der nationale Interoperabilitätsrahmen wurde durch die Verordnung des Ministerrats vom 12. April 2012 eingeführt.. Ihr Ziel ist es, die Kohärenz und Kompatibilität der IT-Systeme in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen. Die KRIs definieren unter anderem Mindestanforderungen an IT-Systeme, einschließlich digitaler Barrierefreiheit.

Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit

Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen, kurz das Gesetz zur digitalen Zugänglichkeit, Die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates wird in polnisches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet öffentliche Einrichtungen, die digitale Barrierefreiheit ihrer Websites und mobilen Anwendungen gemäß dem WCAG 2.1-Standard auf Stufe AA sicherzustellen.

Gesetz zur Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Gesetz vom 19. Juli 2019 zur Gewährleistung der Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen Die Richtlinien verpflichten dazu, Barrierefreiheit in drei Bereichen zu gewährleisten: Architektur, Information und Kommunikation sowie Digitalisierung. Sie gelten für öffentliche Einrichtungen.

Polnisches Barrierefreiheitsgesetz

Polnisches Barrierefreiheitsgesetz (Gesetz zur Sicherstellung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen durch Wirtschaftssubjekte)Die Richtlinie zur Barrierefreiheit (PAD) wurde als Reaktion auf den Europäischen Barrierefreiheitsgesetz verabschiedet. Sie tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet zur Bereitstellung von barrierefreien Zugangsrechten. Digitale Zugänglichkeit für Hersteller ausgewählter Produkte, wie z. B. Zahlungsterminals und Geldautomaten, sowie für Anbieter von Bank-, Transport- und Telekommunikationsdienstleistungen.

Gewährleistung der digitalen Zugänglichkeit Durch die zunehmende Nutzung barrierefreier Inhalte durch Website-Betreiber wird ein gleichberechtigter Zugang zu Informationen und Dienstleistungen für alle gewährleistet. Die genannten Rechtsakte gelten für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, doch es lohnt sich, barrierefreie Inhalte auch dann anzubieten, wenn keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.