Spis treści
Die Erstellung von Websites, die für alle Nutzer zugänglich sind, ist für Behörden und öffentliche Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Standards für die Barrierefreiheit von Webinhalten, insbesondere die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und die EAA (European Accessibility Act), enthalten Richtlinien, die erfüllt werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen alle Funktionen uneingeschränkt nutzen können. Was genau regelt die WCAG und welche Arten gibt es? Betrifft die EAA-Richtlinie nur Einrichtungen des öffentlichen Sektors?
Es gibt mehrere Dokumente, die die Frage der digitalen Barrierefreiheit regeln. Manchmal handelt es sich dabei um nationale Vorschriften, wie z. B. Der Americans with Disabilities Act (ADA), der in den USA gilt, oder der European Accessibility Act (EAA), der von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Der Inhalt der einzelnen Vorschriften basiert auf dem internationalen Standard WCAG, sodass die Grundprinzipien ähnlich sind.
Was sind die WCAG-Richtlinien?
WCAG sind internationale Standards für Barrierefreiheit, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie zielen darauf ab, die digitale Ausgrenzung zu beseitigen. Die in dem Dokument aufgeführten Leitlinien legen fest, was ein Unternehmen tun sollte, damit die auf seiner Website (oder in seiner mobilen Anwendung) veröffentlichten Inhalte für ein möglichst breites Publikum zugänglich sind, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen (u. a. mit Seh-, Hör-, Bewegungs- und geistigen Behinderungen).
Die WCAG-Anforderungen beziehen sich auf verschiedene Elemente der Domain – die Korrektheit des HTML- und CSS-Codes, das Vorhandensein von Alt-Attributen in Grafiken oder die Einhaltung der richtigen Hierarchie der Überschriften. Wenn die Website alle WCAG-Barrierefreiheitskriterien erfüllt, kann sie problemlos von Benutzern mit Bildschirmleseprogrammen oder Personen, die anstelle einer Maus eine Tastatur verwenden, besucht werden.
WCAG 2.0 und WCAG 2.1 – Unterschiede
Die 2008 veröffentlichten WCAG 2.0 legen grundlegende Standards für die Barrierefreiheit fest, wie z. B. die Lesbarkeit von Texten, einen angemessenen Kontrast oder die Möglichkeit, die Website mit der Tastatur zu bedienen. Die technologische Entwicklung machte jedoch eine Aktualisierung dieser Regeln erforderlich. Im Jahr 2018 wurden die WCAG 2.1-Richtlinien eingeführt. , die neue Herausforderungen für Nutzer berücksichtigen, die unter anderem mit der Einführung von Touchscreens oder der Entwicklung mobiler Anwendungen verbunden sind. Die Entwicklung einer neuen Version des Zugänglichkeitsstandards bedeutet jedoch nicht, dass die früheren Vorgaben der WCAG 2.0 nicht mehr gelten. Das neue Dokument erweitert diese lediglich.
Grundlegende Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten 2.1
Zu den wichtigsten Elementen der WCAG gehören vier Grundsätze der digitalen Barrierefreiheit. Diese umfassen:
- Sichtbarkeit
Die Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie für alle Nutzer verständlich sind. Das bedeutet beispielsweise die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, einen angemessenen Farbkontrast und die Möglichkeit, Videoinhalte mit Untertiteln wiederzugeben.
- Funktionalität
Der Benutzer sollte die Möglichkeit haben, die Website auf beliebige Weise zu nutzen, z. B. über die Tastatur, die Maus oder einen Bildschirmleser. Daher ist es wichtig, dass die Website keine Elemente enthält, die zu Fehlfunktionen der Website auf einem bestimmten Gerät führen können.
- Verständlichkeit
Die Inhalte müssen lesbar und verständlich sein. Die Struktur der Website sollte logisch sein und die Sprache der Mitteilungen einfach. Es sollte auch auf eine übersichtliche Benutzeroberfläche geachtet werden, damit sich der Benutzer nicht verloren fühlt.
- Kompatibilität
Die Seiten sollten mit verschiedenen Softwaretechnologien kompatibel sein, darunter auch mit den neuesten Bildschirmlesegeräten und Browsern. Daher ist es wichtig, entsprechende Codes und Tags einzufügen.
Was ändert sich mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.2?
Im Jahr 2023 wurden die WCAG 2.2 veröffentlicht. Zu den Neuerungen zählen weitere Konformitätskriterien, Regeln zur Erleichterung der Navigation und zusätzliche Anforderungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
WCAG-Anforderungen und 3 Erfolgsebenen
Jedes der WCAG-Kriterien kann auf drei Konformitätsstufen (Erfolgsstufen) erfüllt werden:
1. Stufe A
Grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung einer minimalen Barrierefreiheit der Website oder Anwendung.
2. Stufe AA
Mittleres Niveau – meist gesetzlich vorgeschrieben, u. a. durch das polnische Gesetz vom 19. Juli 2019 über die Gewährleistung der Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen .
3. Stufe AAA
Höchster Standard der Barrierefreiheit. Erfordert unter anderem Übersetzungen in Gebärdensprache und ein besonders hohes Maß an Lesbarkeit und Verständlichkeit der Inhalte.
Was ist EAA und wen betrifft es?
Der Europäische Zugänglichkeitsakt (EAA) ist ein Gesetz der Europäischen Union, das sowohl öffentliche Einrichtungen als auch Unternehmen verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer digitalen Dienste (einschließlich der WCAG-Anforderungen) sicherzustellen. Der EAA gilt unter anderem für Websites, mobile Anwendungen, Computersoftware, E-Books, Telekommunikationsgeräte und Zahlungsterminals.
Die Anpassung einer Website an die Anforderungen der WCAG und EAA mag kompliziert erscheinen, aber es gibt Lösungen, die dies vereinfachen. Es ist wichtig, die Website nach jeder Inhaltsänderung oder Systemaktualisierung regelmäßig zu überwachen. Dabei hilft eine Plattform zur Automatisierung der digitalen Barrierefreiheit, die die Konformität mit WCAG und EAA laufend überprüft. Sie bietet auch vorgefertigte WCAG-Vorlagen, mit denen grundlegende Standards schnell umgesetzt werden können.